Visum für Japan: Urlaub, Arbeiten oder Studieren

Visum für Japan nötig?

Reist du für einen abenteuerlichen Urlaub, als Expat zum Arbeiten oder als Austauschstudent nach Japan? Dann kann es notwendig sein, ein Visum für das Land zu beantragen. Fangen wir gleich mit der guten Nachricht an: Wenn du als deutscher Tourist nach Japan reist, benötigst du kein Visum, solange dein Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Eine schöne Rundreise von bis zu drei Monaten ist also visumfrei möglich. Möchtest du jedoch in Japan studieren oder arbeiten und länger als 90 Tage bleiben, musst du ein japanisches Visum beantragen.

Tipp: Falls du die Expo 2025 in Osaka besuchen willst und dies nachweisen kannst, besteht die Möglichkeit, kostenlos ein Visum zu beantragen. Siehe Link.

Brauche ich ein Visum für meinen Urlaub in Japan?

Visum Japan und niederländischer Reisepass
Visum Japan und (in diesem Fall niederländischer) Reisepass

Nein! Wenn du nach Japan in den Urlaub reist, darfst du dich visumfrei für bis zu 90 Tage im Land aufhalten, sofern du im Besitz eines deutschen Reisepasses bist. Achtung: Die japanische Grenzkontrolle prüft dies bei der Einreise sehr genau. Bei der Ankunft wird ein Stempel mit dem Einreisedatum in deinen Pass gesetzt. Achte darauf, dass du das Land innerhalb von 90 Tagen ab diesem Datum wieder verlässt, sonst befindest du dich illegal im Land, mit allen Konsequenzen.

Geschäftsvisum für Expats in Japan

Möchtest du in Japan arbeiten? Dann brauchst du ein spezielles Geschäftsvisum. Die japanischen Behörden verlangen von deutschen Expats, dass sie dieses Visum über die japanische Botschaft in Berlin beantragen. Für das Geschäftsvisum sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger deutscher Reisepass (kein Notfallpass) mit mindestens einer freien Visumseite
  • Aktuelles Passfoto in hoher Qualität auf Fotopapier
  • Garantiebrief des Arbeitgebers mit Bestätigung der Arbeitsentsendung nach Japan
  • Einladungsschreiben des japanischen Unternehmens, bei dem gearbeitet wird
  • Erklärungsformular des japanischen Unternehmens mit allen Daten des Arbeitnehmers, unterschrieben und gestempelt
  • Fragebogen der japanischen Botschaft, ist auszufüllen und zu unterschreiben
  • Antragsformular für das Geschäftsvisum, erhältlich bei der japanischen Botschaft

Weitere Informationen findest du auf der Website der japanischen Botschaft.

Studentenvisum für Austauschstudenten

Die Beantragung eines Studentenvisums erfolgt über deine Hochschule oder Ausbildungsstätte. Mehr Informationen findest du in unserem Schritt-für-Schritt-Plan zur Beantragung eines Studentenvisums auf der Seite Studieren in Japan. Studentenvisa können für 3 oder 6 Monate, 1 Jahr oder 4 Jahre beantragt werden. Wenn du nur drei Monate in Japan studierst, benötigst du als deutscher Student kein spezielles Visum, da du visumfrei für bis zu 90 Tage reisen darfst.

Visum für Japan
Visum für Japan

Working-Holiday-Visum für Japan

Seit 2020 können Deutsche ein Working-Holiday-Visum für Japan beantragen. Richtig gelesen, allerdings gibt es eine jährliche Höchstzahl von 200 Personen. Mit diesem Visum kannst du ein Jahr lang durch Japan reisen und in begrenztem Umfang arbeiten.

Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen: Du darfst maximal 1 Jahr in Japan bleiben und musst zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Wie bei anderen Visa musst du nachweisen, dass du ein Rückflugticket hast, oder ein Ticket, das zeigt, dass du Japan innerhalb eines Jahres verlässt. Inlandsflüge gelten dabei nicht. Wenn du während deines Aufenthalts Japan verlassen möchtest, brauchst du eine Wiedereinreisegenehmigung.

Wenn du mehr über dieses Visum erfahren möchtest, findest du die Regeln hier.

Kein Visum, aber strenge Einfuhrbestimmungen

Auch wenn deutsche Reisende kein Visum benötigen, gelten in Japan strenge Einfuhrbestimmungen. Diese sollen die heimische Flora und Fauna vor eingeschleppten Arten schützen, die oft unbeabsichtigt im Gepäck mitreisen.

Nimm keine Blumenzwiebeln oder Samen als Geschenk mit, das ist verboten und kann bei der Einreise mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auch verpackte Würstchen (wie unsere Bifi-Würstchen) wurden schon vom Zoll beschlagnahmt. Für Medikamente empfehlen wir, einen Medizinpass bei deinem Hausarzt oder deiner Apotheke zu besorgen. Damit kannst du immer nachweisen, dass deine Medikamente für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Dieser Artikel wurde aktualisiert von Marco.

Häufig gestellte Fragen zum Visum für Japan

Benötige ich ein Touristenvisum für Japan?

Reist du mit einem deutschen Reisepass, darfst du dich bis zu 90 Tage visumfrei in Japan aufhalten.

Benötige ich ein Geschäftsvisum für Japan?

Für die meisten geschäftlichen Besuche ist kein Visum erforderlich. Wenn du aber in Japan arbeiten möchtest und länger als 90 Tage bleibst, benötigst du ein spezielles Geschäftsvisum. Dieses beantragst du bei der japanischen Botschaft.

Benötige ich ein Studentenvisum für Japan?

Machst du einen Studienaufenthalt in Japan, hängt es von der Dauer ab. Wenn du länger als 3 Monate bleibst, benötigst du ein spezielles Studentenvisum, das du über die japanische Botschaft beantragen kannst.

Gibt es ein Working-Holiday-Visum für Deutsche?

Ja, seit 2020 können Deusche zwischen 18 und 30 Jahren mit einem Working-Holiday-Visum in Japan 12 Monate reisen und arbeiten. Seit Januar 2025 kann laut der Japanischen Botschaft in Deutschland ein zweites Working-Holiday-Visum angefragt werden. Info von der Botschaft von Japan in Deutschland.

Marco Logmans ist ein leidenschaftlicher Japan-Experte, der vor 20 Jahren zum ersten Mal Japan besuchte und dort sieben Jahre lebte und arbeitete. Mit viel Liebe für Japan teilt Marco gerne seine Erfahrungen und Eindrücke in seinen Artikeln.

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